Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Filmproduktion
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle durch HERRSANDERFILMT, Florian
Sander, Märchenweg 5, 89077 Ulm (im folgenden HERRSANDERFILMT genannt) im Auftrag
durchgeführten gegenwärtigen und zukünftigen Filmproduktionen, insbesondere für die Erstellung
von Werbespots, Dokumentarfilmen, Image- oder Portraitfilmen, Spielfilmen, Erklärfilmen oder
Hochzeits-/Familien-/ Privatfilmen im Auftrag des Auftraggebers und der hierfür erforderlichen
Vor und Zusatzarbeiten (Ausarbeitung von Konzepten, Erstellung von Drehbüchern usw.).
Abweichende Bedingungen der Auftraggeber erkennt HERRSANDERFILMT selbst bei deren
Kenntnis nicht an, es sei denn, HERRSANDERFILMT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
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2. Der Film
2.1 Die Filmproduktion durch HERRSANDERFILMT erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Konzepts/ Layoutfilms und/oder des digital/
schriftlich festgehaltenen Inhalts der letzten Besprechung vor Drehbeginn.
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2.2 HERRSANDERFILMT trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und
künstlerische Gestaltung des Films. Werden Inhalte nur konzeptmäßig oder ähnlich offen
festgelegt, so trägt HERRSANDERFILMT auch hierüber die Verantwortung, soweit nicht der
Auftraggeber konkrete Anweisungen erteilt.
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2.3. Für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts des Films trägt der
Auftraggeber die Verantwortlichkeit, soweit HERRSANDERFILMT nicht nachweislich Weisungen des
Auftraggebers missachtete. Demnach ist es Aufgabe des Auftraggebers zu überprüfen, ob die
Umsetzung und spätere Verwertung des Filmes Rechte gleich welcher Art verletzt, und zwar auch
dann, wenn Ideen, Skripte, Drehbücher usw. von HERRSANDERFILMT entwickelt oder erstellt
werden. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Allgemeine
Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Rechte an intellektuellem Eigentum sowie die
wettbewerbs-, medien- und sonstige rechtliche Zulässigkeit der entwickelten Ideen und des
Gesamtprodukts.
​
2.4. Wenn der Auftraggeber HERRSANDERFILMT Materialien (Drehbücher, sonstige Texte, Ton
und Musik, Bild) zur Verfügung zu stellen hat, damit HERRSANDERFILMT das Werk erstellen kann,
so hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist es erforderlich, das vom Auftraggeber
überlassene Material in ein anderes Format zu konvertieren, so übernimmt der Auftraggeber die
hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er selbst bzw. HERRSANDERFILMT
die zur vorgesehenen Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
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3. Leistungsänderungen/ Überstunden
3.1 Die vereinbarte Vergütung deckt nur die Erstellung des ursprünglich vereinbarten Werkes ab.
Soweit der Auftraggeber den Inhalt des vertragsgemäß zu erstellenden Werkes nachträglich
ändern will, ist der hierfür entstehende Mehraufwand an HERRSANDERFILMT gesondert zu
vergüten. Eine Preisliste von HERRSANDERFILMT ist dem Angebot beigefügt (vgl. Ziffer 4.3).
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3.2 Arbeitstage werden grundsätzlich mit 8 Stunden Arbeit kalkuliert, wobei sämtliche
Reisezeiten, insbesondere für An- und Abfahrten sowie Pausen eingeschlossen sind. Wird die so
kalkulierte Arbeitszeit an einem Arbeitstag überschritten, werden diese Überstunden mit einem
Aufschlag von 25% je angefangener Stunde berechnet.
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3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bearbeitungen und andere Änderungen des vollendeten
Filmes von HERRSANDERFILMT vorab genehmigen und durch HERRSANDERFILMT gegen
Übernahme der Kosten selbst vornehmen zu lassen, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbaren.
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4. Zeitplan, Ablauf der Produktion
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 1 von 84.1 HERRSANDERFILMT erstellt einen Zeitplan, der zumindest einen voraussichtlichen
Abgabetermin enthält. Der Zeitplan ist in Absprache mit dem Auftraggeber zu erstellen, wenn
dieser an der Produktion mitwirken soll. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, HERRSANDERFILMT eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen
derer die Abnahmeversion abzuliefern ist.
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4.2 Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, vor Beginn der Herstellung einen
Vertreter zu bestimmen, der bei allen entscheidenden Phasen der Filmherstellung anwesend sein
kann. Dieser Vertreter wird allein ermächtigt, anstehende Fragen für den Auftraggeber zu
entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der
Filmherstellung sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
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4.3 HERRSANDERFILMT ist verpflichtet, nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der
Herstellung geäußerte Änderungswünsche des Auftraggebers nach Ziffer 3 kostenpflichtig
vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit diese Änderungen nicht so in die künstlerische und
technische Gestaltung eingreifen, dass HERRSANDERFILMT die Verantwortung für deren
Umsetzung nicht übernehmen kann. Nach Beginn der Herstellung geäußerte Änderungswünsche
und solche, für deren Umsetzung HERRSANDERFILMT die Verantwortung nicht übernehmen kann,
können von HERRSANDERFILMT abgelehnt werden. Die Ablehnung von Änderungswünschen
begründet kein gesondertes Kündigungsrecht des Auftraggebers. HERRSANDERFILMT kann seine
Zustimmung zu Änderungswünschen grundsätzlich von einer Einigung über die zusätzlichen Kosten
und Eingang einer entsprechenden Vorschusszahlung abhängig machen.
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4.4 Wird absehbar, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, so hat HERRSANDERFILMT
dem Auftraggeber unverzüglich den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung
mitzuteilen.
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4.5 Beruhen zeitliche Verzögerungen auf Änderungswünschen oder auf sonstigen Gründen, die
der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Abnahmetermin
mindestens um die Zeit verschoben werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw.
unterbrochen war. Das gleiche gilt bei Verzögerung aus Gründen, die HERRSANDERFILMT trotz
Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht beeinflussen kann, wie insbesondere Fälle höherer
Gewalt.
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4.6 Soweit die Parteien keinen pauschalen Festpreis vereinbart haben, hat der Auftraggeber
Arbeitszeiten, die über die ursprünglich Planung/ Kalkulation hinausgehen gesondert zu vergüten,
außer der Produzent hat die Verlängerung selbst zu vertreten.
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5. Nutzungszweck des Werkes
5.1 Das Werk wird zum Zwecke der jeweils vertraglich vorausgesetzten oder vereinbarten
Nutzung erstellt. Eine weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten
Vereinbarung mit HERRSANDERFILMT und ist zusätzlich zu vergüten. Grundsätzlich ist jede
Nutzungsart (vgl. Rechtekatalog) gesondert zu vergüten. Werden dem Auftraggeber alle Rechte
des Rechtekatalogs eingeräumt (exklusiv oder auch nicht-exklusiv), so gelten auch zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses noch nicht mögliche zukünftige technische neue Nutzungs-, Vertriebs- und
Vorführungsarten als dem Auftraggeber eingeräumt. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt
unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vollen Vergütung gemäß
Ziffer 6 einschließlich sämtlicher in Rechnung gestellter Auslagen, Mehrkosten und Überstunden.
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5.2 HERRSANDERFILMT bleibt Inhaber sämtlicher Urheber- und Verwertungsrechte, welche dem
Auftraggeber nicht nach Ziffer 5.1 eingeräumt werden. Soweit nicht im Angebot ein bestimmter
Zeitpunkt vereinbart wird, ist HERRSANDERFILMT jederzeit zur Verwertung in den
Verwertungsarten berechtigt, welche dem Auftraggeber nicht exklusiv übertragen wurden. Der
Auftraggeber räumt HERRSANDERFILMT soweit erforderlich sämtliche hierzu notwendigen Rechte
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 2 von 8wie z.B. Verwertungsrechte an Drehbüchern, Rechte ausübender Künstler, Persönlichkeitsrechte und
Rechte am eigenen Bild der Abgebildeten, Hausrechte usw. ein. Ausgenommen ist vom
Auftraggeber geliefertes Material von Dritten nach Ziffer 2.4.
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5.3 HERRSANDERFILMT behält sich Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen von ihm erstellten
Texten, Skizzen, Fotos, Layout-Filmen, Kalkulationen uns sonstigen Unterlagen mit der Bezeichnung
„vertraulich“ oder ähnlich/ sinngemäß vor. Eine Verwertung oder Weitergabe dieser Materialien
bedarf auch nach vollständiger Bezahlung der schriftlichen Zustimmung von HERRSANDERFILMT.
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5.4 HERRSANDERFILMT darf Ausschnitte des produzierten Films sowie begleitendes Material, wie z. B.
Making-of-Fotos oder kurze Videos aus dem Produktionsprozess, für eigene Werbezwecke nutzen. Dies
umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Webseite, in Showreels sowie auf Social-
Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn oder vergleichbaren Kanälen). Die
Veröffentlichung erfolgt unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers: Es werden keine
sensiblen Unternehmensdaten oder personenbezogenen Daten Dritter veröffentlicht.
Die Nutzung des Films darf durch HERRSANDERFILMT erfolgen, sobald der Auftraggeber den Film selbst
veröffentlicht hat oder spätestens ab dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt, auch wenn der
Auftraggeber den Film bis dahin noch nicht veröffentlicht hat (vgl. hierzu Ziffer 5.2 Satz 2).
Sollte der Auftraggeber eine Veröffentlichung von Inhalten während der laufenden Produktion ausdrücklich
nicht wünschen, ist dies HERRSANDERFILMT vorab schriftlich mitzuteilen.
Die Rechtseinräumung nach dieser Ziffer 5.4 kann auch vereinbart werden, wenn dem Auftraggeber die
hierzu erforderlichen Rechte nach Ziffer 5.1 exklusiv eingeräumt wurden.
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5.5 Werk im Sinne dieser AGB und des Angebots ist immer nur der fertiggestellte Film. Der
Auftraggeber hat weder Anspruch auf Übergabe des aufgezeichneten Rohmaterials noch auf
Einräumung von Rechten hieran.
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6. Vergütung, Zahlung und Verzug
6.1. Die im Angebot beschriebene Vergütung ergibt sich aus einer Kalkulation von
HERRSANDERFILMT. HERRSANDERFILMT erhält grundsätzlich eine Vergütung in Höhe von 800,00
Euro (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Tag zur Abgeltung aller nach den im Angebot
beschriebenen Leistungen und Rechtseinräumungen. Diese Vergütung kann sich bei Beauftragung
besonderer Maßnahmen gemäß der Kalkulation, bei Änderung der Arbeitszeiten und bei
Änderung des benötigten Materials (Requisiten, Kostüme, Drehorte, Kameras, Filmmaterial,
Lizenzen, Schnittplatz, Musik, usw.) noch nachträglich erhöhen oder verringern kann (vgl. Ziffer
4.6).
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6.2. Von der Vergütung hat der Auftraggeber HERRSANDERFILMT grundsätzlich 30% nach
Vertragsschluss und 70% nach Endabnahme zu bezahlen. Der Produzent bleibt auch innerhalb
der so vereinbarten Raten berechtigt, Teilabnahmen und auch Teilrechnungen zu verlangen
gemäß Ziffer 7. Alle Zahlungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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6.3. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen von HERRSANDERFILMT (wie z.
B. Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Erstellung des Werkes anfallende
Entgeltforderungen Dritter) und etwaig zu vergütende Überstunden, soweit diese nicht bereits mit
der vom Auftraggeber an HERRSANDERFILMT zu zahlenden, vereinbarten Vergütung abgegolten
ist. Der Auftraggeber informiert sich über etwaige gegenüber Verwertungsgesellschaften oder
der Künstlersozialkasse bestehende Zahlungs- und Meldepflichten und verpflichtet sich auf
HERRSANDERFILMT gegenüber, diese zu erfüllen.
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6.4. (Teil-) Vergütungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach (Teil-) Rechnungsstellung zu
zahlen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist HERRSANDERFILMT berechtigt, die
Leistung zu verweigern (vgl. Ziffer 14) und/ oder Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 3 von 8fordern. Falls HERRSANDERFILMT ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist
HERRSANDERFILMT berechtigt, diesen geltend zu machen.
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6.5. Für Mehrkostenforderungen infolge von genehmigten Änderungswünschen des Auftraggebers
gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend.
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7. Abnahme
7.1 Unmittelbar nach Fertigstellung eines Leistungsabschnitts stellt HERRSANDERFILMT dem
Auftraggeber eine Abnahmeversion zu oder führt ihm diesen in seinen Geschäftsräumen vor. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Leistungsabschnitt in
der vorgelegten Fassung abnimmt. HERRSANDERFILMT ist im Rahmen des Zeitplanes (vgl. Ziffer 4)
und auch bei vereinbarten Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 6.2. in deren Rahmen stets
berechtigt, vom Auftraggeber Teilabnahmen zu verlangen.
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7.2 Eine Abnahme gilt mit Zugang der schriftlichen (E-Mail oder Fax genügt)
Bereitstellungsanzeige durch HERRSANDERFILMT als erbracht, soweit der Auftraggeber die
Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich verweigert (vgl. hierzu auch Ziffer 8.5.). Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung. Die Nutzung gilt
ebenfalls als Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anders erklärt, gilt die Abnahme eines
Leistungsabschnitts immer auch als Abnahme der diesem jeweils zugrundeliegenden (kreativen)
Leistungen, wie insbesondere Autoren-, Regie-, Ton-, Musik- und Schnittleistungen. Spätere
Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln, die auf rein
künstlerischen Gesichtspunkten beruhen, aber gleichwohl im Rahmen der Vertragsgrundlage (vgl.
Ziffer 2.1) liegen, ist ebenfalls ausgeschlossen.
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7.3 Der Auftraggeber kann die Abnahme nur dann verweigern, soweit der Abnahmegegenstand
erheblich von der Vertragsgrundlage nach Ziffer 2.1 abweicht oder qualitativ nicht den
Anforderungen entspricht. Die Verweigerung der Abnahme bei Abweichungen von der
Vertragsgrundlage nach Ziffer 2.1 ist ausgeschlossen, wenn diese auf Weisungen oder
vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder
von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen genehmigt wurden (Ausschluss so genannter
Geschmacksretouren). Ansonsten ist HERRSANDERFILMT verpflichtet, nach abgelehnter Abnahme
nacheinander 2 (in Worten: zwei) nach den Verbesserungsvorschlägen des Auftraggebers, welche
gleichwohl im Rahmen des Budgets umsetzbar bleiben müssen, überarbeitete
Abnahmegegenstände zur erneuten Abnahme vorzulegen. Werden auch diese beiden Abnahmen
durch den Auftraggeber verweigert, kann HERRSANDERFILMT den Vertrag mit sofortiger
Wirkung kündigen.
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7.4 HERRSANDERFILMT wird den Auftraggeber bei Zustellung oder Vorführung eines Teils oder
des gesamten fertiggestellten Filmes auf die Fiktion der Abnahme nach Ziffer 7.2. hinweisen.
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8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den
Auftraggeber selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder
Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und
Bereitstellung von Drehorten, usw.. Ebenso ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die
von Dritten wie insb. den an der Produktion beteiligten und vom Auftraggeber selbst angestellten
oder beauftragten Dritten verursacht werden, ohne dass HERRSANDERFILMT gleichzeitig eine ihm
obliegende ausdrücklich vereinbarte Aufsichtspflicht über diese Dritten verletzte.
HERRSANDERFILMT leistet für Mängel des Werkes ansonsten zunächst nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Neuherstellung Gewähr. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn
sie schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB erfolgt.
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 4 von 88.2. Sofern HERRSANDERFILMT die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung
des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigert, die Nacherfüllung
fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe Ziffer 9) statt der Leistung
verlangen.
​
8.3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
​
Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
​
8.4. Sofern HERRSANDERFILMT die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten
hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
​
8.5. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen
Bereitstellungsanzeige (vgl. Ziffer 7) gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht
fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
​
8.6. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schäden verjähren ansonsten in einem Jahr
ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit HERRSANDERFILMT nicht grobes Verschulden
vorzuwerfen ist.
​
8.7. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber nicht.
​
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese Schäden durch den Auftraggeber
selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch
oder andere Formen der Mitwirkung wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und
Bereitstellung von Drehorten, usw.. Ebenso ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die von
Dritten wie insb. den an der Produktion beteiligten und vom Auftraggeber selbst angestellten
oder beauftragten Dritten verursacht werden, ohne dass HERRSANDERFILMT gleichzeitig eine ihm
obliegende ausdrücklich vereinbarte Aufsichtspflicht über diese Dritten verletzte. Das Gleiche gilt
für Mängel oder Schäden, die bei den Dreharbeiten oder durch das Werk am restlichen
Vermögen des Auftraggebers herbeigeführt werden.
​
9.2 HERRSANDERFILMT haftet im Rahmen dem Grunde nach nur für Schäden des Auftraggebers,
(1) die HERRSANDERFILMT oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von HERRSANDERFILMT oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch Verletzung einer
Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf
(Kardinalpflicht), entstanden sind.
​
9.3. HERRSANDERFILMT haftet in den Fällen der Ziffer 9.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt.
Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt.
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9.4. In anderen als den in Ziffer 9.2 genannten Fällen ist die Haftung von HERRSANDERFILMT –
unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. HERRSANDERFILMT haftet insbesondere nicht für
Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da
hierfür ausschließlich der Vertragspartner des Auftraggebers in Frage kommt. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet HERRSANDERFILMT überhaupt
nicht.
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 5 von 89.5 Bei Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das Risiko wetterbedingter Änderungen (vgl.
hierzu Ziffer 17). Eine Haftung von HERRSANDERFILMT auch für Betriebsstörungen oder
Störungen/ Unterbrechungen einer etwaig zu filmenden Veranstaltung ist ausgeschlossen, wenn
Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen Betrieb oder Werk oder in fremden
betrieben oder Werken oder auf dessen Veranstaltung durchgeführt werden.
​
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle
Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von HERRSANDERFILMT (sofern eine
persönliche Haftung besteht). Die Ziffern 8.5 und 8.6. gelten auch für die Haftung von
HERRSANDERFILMT.
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10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von HERRSANDERFILMT anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
​
11. Nennung
Der Auftraggeber wird HERRSANDERFILMT im Abspann der Produktion mit dem Titel: „Produktion:
HERRSANDERFILMT“ nennen. Bei geplanter Ausstrahlung im Fernsehen wird eine Nennung im
Abspann ebenfalls angestrebt, liegt aber im Ermessen des jeweiligen Senders.
​
12. Eingebrachte Gegenstände und Material
HERRSANDERFILMT haftet nicht für Gegenstände, die der Auftraggeber zu den Arbeiten
eingebracht hat, es sei denn, diese wurden schriftlich angefordert. Gelangen Gegenstände oder
Material (insbesondere Requisiten, digitale Inhalte, usw.) in den Besitz von HERRSANDERFILMT, so
steht ihm hieran ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu.
​
13. Kommunikation
Die Parteien beabsichtigen, ihre Kommunikation möglichst umfassend zu dokumentieren: Über
Gespräche/ Beratungen soll HERRSANDERFILMT zeitnah Protokolle mit kurzen
Zusammenfassungen anfertigen, die er dem Auftraggeber per Mail zusendet. Diese Protokolle
kann HERRSANDERFILMT in Form von Stichpunkten, eingescannten Notizen oder Video-/ Audio-
Aufnahmen verfassen. Der Auftraggeber kommuniziert Entscheidungen nach Möglichkeit ebenfalls
per Mail. (Fern-) mündlich erklärte Entscheidungen des Auftraggebers soll HERRSANDERFILMT per
Mail bestätigen. Um eine zügige Arbeit von HERRSANDERFILMT zu gewährleisten, beabsichtigt
der Auftraggeber, täglich (nur an Werktagen) seine Mails abzurufen und innerhalb von 24
Stunden jedenfalls mit einer selbst gesetzten Frist, in der er die aufgeworfenen Fragen bearbeitet
haben will, zu beantworten. Der Auftraggeber beabsichtigt weiter, von HERRSANDERFILMT per
Mail angeforderte Lese- und/ oder Empfangsbestätigungen innerhalb von 24 Stunden zu
beantworten. Auf die Ziffern 14 und 16 wird hingewiesen.
​
14. Leistungsverweigerungsrecht von HERRSANDERFILMT
HERRSANDERFILMT ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortsetzung seiner Tätigkeiten zu
verweigern, wenn er gemäß Ziffer 6 eine Vorschuss- oder eine Abschlagszahlung verlangt hat,
nach Teilabnahme eine Teilrechnung gestellt hat, oder eine Antwort oder eine Lese-/
Empfangsbestätigung des Auftraggebers gemäß Ziffer 13 aussteht bis die jeweilige Leistung des
Auftraggebers voll erbracht ist.
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15. Verschwiegenheit
15.1 HERRSANDERFILMT verpflichtet sich, Informationen über den Auftraggeber, mit dem
Auftraggeber verbundene Unternehmen, eine etwaig eingesetzte Agentur und deren
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 6 von 8Auftraggeber, über Geschäftstätigkeiten, Unternehmensstrategie, entsprechende Informationen
über die mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, insbesondere den Inhalt dieser und
anderer Produktion(en), technische Umsetzung sowie deren etwaig bestehende
Marketingstrategie, die persönlichen Verhältnisse der Mitwirkenden des Auftraggebers, alle
geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und
Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen,
strengste Geheimhaltung zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer
Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist. Die
Geheimhaltung ist sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber anderen Mitarbeitern
des Auftraggebers, Teammitgliedern und Darstellern zu wahren.
​
15.2 Die Geheimhaltungspflicht beginnt spätestens mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und
gilt auch nach seiner Beendigung zeitlich unbefristet fort und endet nicht mit der Beendigung
dieses Vertrages bzw. der diesen Vertrag betreffenden Produktion sondern gilt auch für
vertrauliche Informationen, die HERRSANDERFILMT bei der Besprechung von Folgeaufträgen
erfährt, auch wenn hierüber kein weiterer Vertrag geschlossen wird. HERRSANDERFILMT wird
diese Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitern und durch ihn beauftragten Personen
auferlegen.
​
15.3 Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung sind lediglich die Informationen, die
nachweislich im Zeitpunkt der Offenbarung entweder
- ohne Zutun von HERRSANDERFILMT allgemein bekannt geworden sind,
- bereits vor Offenlegung durch den Auftraggeber oder eines Dritten im Besitz von
HERRSANDERFILMT waren,
- HERRSANDERFILMT von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden,
- unabhängig von der Offenlegung und vor dieser durch HERRSANDERFILMT erstellt wurden,
oder
- weitergegeben werden müssen, um Rechtsvorschriften oder bestandskräftige behördliche
Vorgänge einzuhalten.
​
15.4 Der Auftraggeber ist bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht von
HERRSANDERFILMT bereits nach nur einer Zuwiderhandlung berechtigt, Schadensersatz zu
verlangen. Die Parteien bedingen hierzu einvernehmlich § 281 Abs.3 BGB ab, wonach der
Auftraggeber nach einer Zuwiderhandlung HERRSANDERFILMT erst nur abmahnen dürfte.
​
16. Haftung und Vertragsstrafen des Auftraggebers
16.1 Der Auftraggeber ist HERRSANDERFILMT nach den gesetzlichen Vorschriften zum
Schadensersatz verpflichtet, wenn er vertragliche Pflichten verletzt. Dies gilt insbesondere für
(1) die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von HERRSANDERFILMT vor vollständiger
Bezahlung der Vergütung (vgl. Ziffer 6) oder trotz nicht vereinbarter Einräumung eines
Verwertungsrechts,
(2) die Behauptung unwahrer Tatsachen zum Zweck der Reduzierung oder des Bestreitens der
nach diesem Vertrag vereinbarten Vergütung von HERRSANDERFILMT. Dieses Verbot gilt auch für
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wie z.B. Rechtsanwälte des Auftraggebers.
16.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich für jede Verletzung des in Ziffer 16.1 (1) genannten
Verbots zu einer Vertragsstrafe von jeweils 20% der für das Werk berechneten Nettovergütung
und bei Verletzung des in Ziffer 16.1 (2) genannten Verbots zu einer Vertragsstrafe von 50% der
mit der unwahren Behauptung bezweckten Reduzierung oder bestrittenen Vergütung von
HERRSANDERFILMT für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Vertragsstrafen gelten unbeschadet
des Anspruchs von HERRSANDERFILMT auf Erfüllung oder Schadensersatz.
16.3 Eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt dabei vor, wenn sich aus der dokumentierten
Kommunikation oder durch andere Beweismittel etwas anderes ergibt. Ansonsten liegt eine
unwahre Tatsachenbehauptung spätestens dann vor, wenn in einem gerichtlichen Verfahren
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025 Seite 7 von 8rechtskräftig festgestellt wird, dass die Behauptung des Auftraggebers oder seiner Vertreter/
Erfüllungsgehilfen (wie z.B. Rechtsanwälte) nicht wahr ist. HERRSANDERFILMT behält sich
ausdrücklich vor, Strafanzeige zu stellen.
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16.4 Unbeschadet der aufschiebenden Bedingtheit der Übertragung der Rechte nach Ziffer 5.1,
hat sich der Auftraggeber bei allen seinen Verwertungsmaßnahmen als rechtlich verantwortlich zu
bezeichnen. Soweit Dritte dennoch Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten nicht gegen den
Auftraggeber, sondern gegen Produzent geltend machen, oder Dritte bei eigenen Verwertungen
des Produzenten gemäß Ziffer 5.2 Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten gegen den
Produzenten geltend machen, stellt der Auftraggeber Produzent insoweit frei. Dies bedeutet
insbesondere, dass der Auftraggeber in einem solchen Falle Produzent Vorschuss auf die
entstehenden Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung leistet, einschließlich auch eigener
Auslagen und einer entsprechenden angemessenen Vergütung für den eigenen Arbeitsaufwand,
den Produzent in der konkreten Situation für erforderlich halten darf.
​
17. Versicherungen
Wenn der Auftraggeber den Abschluss einer oder mehrerer bestimmter Versicherungen, wie
insbesondere Wetterrisiko, Verlust des Filmmaterials usw. verlangt, so hat er die dadurch
entstehenden Kosten zu tragen.
​
18. Schlussbestimmungen
18.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch
solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den
gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für
Vertragslücken.
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18.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt
für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
​
18.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Kollisionsnormen.
​
18.4. Soweit zulässig wird für Klagen gegen HERRSANDERFILMT als Gerichtsstand der
Geschäftssitz von HERRSANDERFILMT vereinbart.
HERRSANDERFILMT: Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand: 15.04.2025
