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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Filmproduktion

 

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle durch HERRSANDERFILMT, Florian Sander, Märchenweg 5, 89077 Ulm (im folgenden HERRSANDERFILMT genannt) im Auftrag durchgeführten gegenwärtigen und zukünftigen Filmproduktionen, insbesondere für die Erstellung von Werbespots, Dokumentarfilmen, Image- oder Portraitfilmen, Spielfilmen, Erklärfilmen oder Hochzeits-/Familien-/ Privatfilmen im Auftrag des Auftraggebers und der hierfür erforderlichen Vor und Zusatzarbeiten (Ausarbeitung von Konzepten, Erstellung von Drehbüchern usw.). Abweichende Bedingungen der Auftraggeber erkennt HERRSANDERFILMT selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, HERRSANDERFILMT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


2. Der Film
2.1 Die Filmproduktion durch HERRSANDERFILMT erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Konzepts/ Layoutfilms und/oder des digital/ schriftlich festgehaltenen Inhalts der letzten Besprechung vor Drehbeginn.

 

2.2 HERRSANDERFILMT trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films. Werden Inhalte nur konzeptmäßig oder ähnlich offen festgelegt, so trägt HERRSANDERFILMT auch hierüber die Verantwortung, soweit nicht der Auftraggeber konkrete Anweisungen erteilt.
 

2.3. Für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts des Films trägt der Auftraggeber die Verantwortlichkeit, soweit HERRSANDERFILMT nicht nachweislich Weisungen des Auftraggebers missachtete. Demnach ist es Aufgabe des Auftraggebers zu überprüfen, ob die Umsetzung und spätere Verwertung des Filmes Rechte gleich welcher Art verletzt, und zwar auch dann, wenn Ideen, Skripte, Drehbücher usw. von HERRSANDERFILMT entwickelt oder erstellt werden. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Allgemeine Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Rechte an intellektuellem Eigentum sowie die wettbewerbs-, medien- und sonstige rechtliche Zulässigkeit der entwickelten Ideen und des Gesamtprodukts.
 

2.4. Wenn der Auftraggeber HERRSANDERFILMT Materialien (Drehbücher, sonstige Texte, Ton und Musik, Bild) zur Verfügung zu stellen hat, damit HERRSANDERFILMT das Werk erstellen kann, so hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist es erforderlich, das vom Auftraggeber überlassene Material in ein anderes Format zu konvertieren, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er selbst bzw. HERRSANDERFILMT die zur vorgesehenen Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.


3. Leistungsänderungen/ Überstunden
3.1 Die vereinbarte Vergütung deckt nur die Erstellung des ursprünglich vereinbarten Werkes ab. Soweit der Auftraggeber den Inhalt des vertragsgemäß zu erstellenden Werkes nachträglich ändern will, ist der hierfür entstehende Mehraufwand an HERRSANDERFILMT gesondert zu vergüten. Eine Preisliste von HERRSANDERFILMT ist dem Angebot beigefügt (vgl. Ziffer 4.3).

 

3.2 Arbeitstage werden grundsätzlich mit 8 Stunden Arbeit kalkuliert, wobei sämtliche Reisezeiten, insbesondere für An- und Abfahrten sowie Pausen eingeschlossen sind. Wird die so kalkulierte Arbeitszeit an einem Arbeitstag überschritten, werden diese Überstunden mit einem Aufschlag von 25% je angefangener Stunde berechnet.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bearbeitungen und andere Änderungen des vollendeten Filmes von HERRSANDERFILMT vorab genehmigen und durch HERRSANDERFILMT gegen Übernahme der Kosten selbst vornehmen zu lassen, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
 

4. Zeitplan, Ablauf der Produktion
4.1 HERRSANDERFILMT erstellt einen Zeitplan, der zumindest einen voraussichtlichen Abgabetermin enthält. Der Zeitplan ist in Absprache mit dem Auftraggeber zu erstellen, wenn dieser an der Produktion mitwirken soll. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, HERRSANDERFILMT eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer die Abnahmeversion abzuliefern ist.

 

4.2 Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, vor Beginn der Herstellung einen Vertreter zu bestimmen, der bei allen entscheidenden Phasen der Filmherstellung anwesend sein kann. Dieser Vertreter wird allein ermächtigt, anstehende Fragen für den Auftraggeber zu entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Filmherstellung sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
 

4.3 HERRSANDERFILMT ist verpflichtet, nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung geäußerte Änderungswünsche des Auftraggebers nach Ziffer 3 kostenpflichtig vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit diese Änderungen nicht so in die- künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass HERRSANDERFILMT die Verantwortung für deren Umsetzung nicht übernehmen kann. Nach Beginn der Herstellung geäußerte Änderungswünsche und solche, für deren Umsetzung HERRSANDERFILMT die Verantwortung nicht übernehmen kann, können von HERRSANDERFILMT abgelehnt werden. Die Ablehnung von Änderungswünschen begründet kein gesondertes Kündigungsrecht des Auftraggebers. HERRSANDERFILMT kann seine Zustimmung zu Änderungswünschen grundsätzlich von einer Einigung über die zusätzlichen Kosten und Eingang einer entsprechenden Vorschusszahlung abhängig machen.
 

4.4 Wird absehbar, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, so hat HERRSANDERFILMT dem Auftraggeber unverzüglich den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung mitzuteilen.
 

4.5 Beruhen zeitliche Verzögerungen auf Änderungswünschen oder auf sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Abnahmetermin mindestens um die Zeit verschoben werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Das gleiche gilt bei Verzögerung aus Gründen, die HERRSANDERFILMT trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht beeinflussen kann, wie insbesondere Fälle höherer Gewalt.
 

4.6 Soweit die Parteien keinen pauschalen Festpreis vereinbart haben, hat der Auftraggeber Arbeitszeiten, die über die ursprünglich Planung/ Kalkulation hinausgehen gesondert zu vergüten, außer der Produzent hat die Verlängerung selbst zu vertreten.
 

5. Nutzungszweck des Werkes

5.1 Das Werk wird zum Zwecke der jeweils vertraglich vorausgesetzten oder vereinbarten Nutzung erstellt. Eine weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit HERRSANDERFILMT und ist zusätzlich zu vergüten. Grundsätzlich ist jede Nutzungsart (vgl. Rechtekatalog) gesondert zu vergüten. Werden dem Auftraggeber alle Rechte des Rechtekatalogs eingeräumt (exklusiv oder auch nicht-exklusiv), so gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht mögliche zukünftige technische neue Nutzungs-, Vertriebs- und Vorführungsarten als dem Auftraggeber eingeräumt. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vollen Vergütung gemäß Ziffer 6 einschließlich sämtlicher in Rechnung gestellter Auslagen, Mehrkosten und Überstunden.
 

5.2 HERRSANDERFILMT bleibt Inhaber sämtlicher Urheber- und Verwertungsrechte, welche dem Auftraggeber nicht nach Ziffer 5.1 eingeräumt werden. Soweit nicht im Angebot ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart wird, ist HERRSANDERFILMT jederzeit zur Verwertung in den Verwertungsarten berechtigt, welche dem Auftraggeber nicht exklusiv übertragen wurden. Der Auftraggeber räumt HERRSANDERFILMT soweit erforderlich sämtliche hierzu notwendigen Rechte wie z.B. Verwertungsrechte an Drehbüchern, Rechte ausübender Künstler, Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild der Abgebildeten, Hausrechte usw. ein. Ausgenommen ist vom Auftraggeber geliefertes Material von Dritten nach Ziffer 2.4.
 

5.3 HERRSANDERFILMT behält sich Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen von ihm erstellten Texten, Skizzen, Fotos, Layout-Filmen, Kalkulationen uns sonstigen Unterlagen mit der Bezeichnung „vertraulich“ oder ähnlich/ sinngemäß vor. Eine Verwertung oder Weitergabe dieser Materialien bedarf auch nach vollständiger Bezahlung der schriftlichen Zustimmung von HERRSANDERFILMT.
 

5.4 HERRSANDERFILMT darf Ausschnitte des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite) in sein eigenes Showreel einfügen und dieses vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers veröffentlicht wurde, spätestens aber ab dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt. Spätestens mit Ablauf dieses Datums ist HERRSANDERFILMT berechtigt, den Film selbst wie beschrieben zu nutzen, auch wenn Auftraggeber den Film noch nicht veröffentlicht hat. (Vgl. hierzu Ziffer 5.2 Satz 2). Die Rechtseinräumung nach dieser Ziffer 5.4 kann auch vereinbart werden, wenn dem Auftraggeber die hierzu erforderlichen Rechte
nach Ziffer 5.1 exklusiv eingeräumt wurden.

 

5.5 Werk im Sinne dieser AGB und des Angebots ist immer nur der fertiggestellte Film. Der Auftraggeber hat weder Anspruch auf Übergabe des aufgezeichneten Rohmaterials noch auf Einräumung von Rechten hieran.
 

6. Vergütung, Zahlung und Verzug
6.1. Die im Angebot beschriebene Vergütung ergibt sich aus einer Kalkulation von HERRSANDERFILMT. HERRSANDERFILMT erhält grundsätzlich eine Vergütung in Höhe von 700,00 Euro (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Tag zur Abgeltung aller nach den im Angebot beschriebenen Leistungen und Rechtseinräumungen. Diese Vergütung kann sich bei Beauftragung besonderer Maßnahmen gemäß der Kalkulation, bei Änderung der Arbeitszeiten und bei Änderung des benötigten Materials (Requisiten, Kostüme, Drehorte, Kameras, Filmmaterial, Lizenzen, Schnittplatz, Musik, usw.) noch nachträglich erhöhen oder verringern kann (vgl. Ziffer 4.6).

6.2. Von der Vergütung hat der Auftraggeber HERRSANDERFILMT grundsätzlich 30% nach Vertragsschluss und 70% nach Endabnahme zu bezahlen. Der Produzent bleibt auch innerhalb der so vereinbarten Raten berechtigt, Teilabnahmen und auch Teilrechnungen zu verlangen gemäß Ziffer 7. Alle Zahlungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
 

6.3. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen von HERRSANDERFILMT (wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Erstellung des Werkes anfallende Entgeltforderungen Dritter) und etwaig zu vergütende Überstunden, soweit diese nicht bereits mit der vom Auftraggeber an HERRSANDERFILMT zu zahlenden, vereinbarten Vergütung abgegolten ist. Der Auftraggeber informiert sich über etwaige gegenüber Verwertungsgesellschaften oder der Künstlersozialkasse bestehende Zahlungs- und Meldepflichten und verpflichtet sich auf HERRSANDERFILMT gegenüber, diese zu erfüllen.
 

6.4. (Teil-) Vergütungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach (Teil-) Rechnungsstellung zu zahlen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist HERRSANDERFILMT berechtigt, die Leistung zu verweigern (vgl. Ziffer 14) und/ oder Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu fordern. Falls HERRSANDERFILMT ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist HERRSANDERFILMT berechtigt, diesen geltend zu machen.
 

6.5. Für Mehrkostenforderungen infolge von genehmigten Änderungswünschen des Auftraggebers gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend.
 

7. Abnahme
7.1 Unmittelbar nach Fertigstellung eines Leistungsabschnitts stellt HERRSANDERFILMT dem Auftraggeber eine Abnahmeversion zu oder führt ihm diesen in seinen Geschäftsräumen vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Leistungsabschnitt in der vorgelegten Fassung abnimmt. HERRSANDERFILMT ist im Rahmen des Zeitplanes (vgl. Ziffer 4) und auch bei vereinbarten Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 6.2. in deren Rahmen stets berechtigt, vom Auftraggeber Teilabnahmen zu verlangen.

 

7.2 Eine Abnahme gilt mit Zugang der schriftlichen (E-Mail oder Fax genügt)
Bereitstellungsanzeige durch HERRSANDERFILMT als erbracht, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich verweigert (vgl. hierzu auch Ziffer 8.5.). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung. Die Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anders erklärt, gilt die Abnahme eines Leistungsabschnitts immer auch als Abnahme der diesem jeweils zugrundeliegenden (kreativen) Leistungen, wie insbesondere Autoren-, Regie-, Ton-, Musik- und Schnittleistungen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten beruhen, aber gleichwohl im Rahmen der Vertragsgrundlage (vgl. Ziffer 2.1) liegen, ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

7.3 Der Auftraggeber kann die Abnahme nur dann verweigern, soweit der Abnahmegegenstand erheblich von der Vertragsgrundlage nach Ziffer 2.1 abweicht oder qualitativ nicht den Anforderungen entspricht. Die Verweigerung der Abnahme bei Abweichungen von der Vertragsgrundlage nach Ziffer 2.1 ist ausgeschlossen, wenn diese auf Weisungen oder vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen genehmigt wurden (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren). Ansonsten ist HERRSANDERFILMT verpflichtet, nach abgelehnter Abnahme nacheinander 2 (in Worten: zwei) nach den Verbesserungsvorschlägen des Auftraggebers, welche gleichwohl im Rahmen des Budgets umsetzbar bleiben müssen, überarbeitete Abnahmegegenstände zur erneuten Abnahme vorzulegen. Werden auch diese beiden Abnahmen durch den Auftraggeber verweigert, kann HERRSANDERFILMT den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
 

7.4 HERRSANDERFILMT wird den Auftraggeber bei Zustellung oder Vorführung eines Teils oder des gesamten fertiggestellten Filmes auf die Fiktion der Abnahme nach Ziffer 7.2. hinweisen.
 

8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Auftraggeber selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und Bereitstellung von Drehorten, usw.. Ebenso ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die von Dritten wie insb. den an der Produktion beteiligten und vom Auftraggeber selbst angestellten oder beauftragten Dritten verursacht werden, ohne dass HERRSANDERFILMT gleichzeitig eine ihm obliegende ausdrücklich vereinbarte Aufsichtspflicht über diese Dritten verletzte. HERRSANDERFILMT leistet für Mängel des Werkes ansonsten zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung Gewähr. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB erfolgt.

 

8.2. Sofern HERRSANDERFILMT die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe Ziffer 9) statt der Leistung verlangen.
 

8.3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 

8.4. Sofern HERRSANDERFILMT die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 

8.5. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige (vgl. Ziffer 7) gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
 

8.6. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schäden verjähren ansonsten in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit HERRSANDERFILMT nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
 

8.7. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber nicht.
 

9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese Schäden durch den Auftraggeber selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und Bereitstellung von Drehorten, usw.. Ebenso ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die von Dritten wie insb. den an der Produktion beteiligten und vom Auftraggeber selbst angestellten oder beauftragten Dritten verursacht werden, ohne dass HERRSANDERFILMT gleichzeitig eine ihm obliegende ausdrücklich vereinbarte Aufsichtspflicht über diese Dritten verletzte. Das Gleiche gilt für Mängel oder Schäden, die bei den Dreharbeiten oder durch das Werk am restlichen Vermögen des Auftraggebers herbeigeführt werden.

 

9.2 HERRSANDERFILMT haftet im Rahmen dem Grunde nach nur für Schäden des Auftraggebers, (1) die HERRSANDERFILMT oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von HERRSANDERFILMT oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.
 

9.3. HERRSANDERFILMT haftet in den Fällen der Ziffer 9.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
 

9.4. In anderen als den in Ziffer 9.2 genannten Fällen ist die Haftung von HERRSANDERFILMT – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. HERRSANDERFILMT haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der Vertragspartner des Auftraggebers in Frage kommt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet HERRSANDERFILMT überhaupt nicht.
 

9.5 Bei Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das Risiko wetterbedingter Änderungen (vgl. hierzu Ziffer 17). Eine Haftung von HERRSANDERFILMT auch für Betriebsstörungen oder Störungen/ Unterbrechungen einer etwaig zu filmenden Veranstaltung ist ausgeschlossen, wenn Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen Betrieb oder Werk oder in fremden betrieben oder Werken oder auf dessen Veranstaltung durchgeführt werden.
 

9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von HERRSANDERFILMT (sofern eine persönliche Haftung besteht). Die Ziffern 8.5 und 8.6. gelten auch für die Haftung von HERRSANDERFILMT.
 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HERRSANDERFILMT anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

11. Nennung
Der Auftraggeber wird HERRSANDERFILMT im Abspann der Produktion mit dem Titel: „Produktion: HERRSANDERFILMT“ nennen. Bei geplanter Ausstrahlung im Fernsehen wird eine Nennung im Abspann ebenfalls angestrebt, liegt aber im Ermessen des jeweiligen Senders.

 

12. Eingebrachte Gegenstände und Material
HERRSANDERFILMT haftet nicht für Gegenstände, die der Auftraggeber zu den Arbeiten eingebracht hat, es sei denn, diese wurden schriftlich angefordert. Gelangen Gegenstände oder Material (insbesondere Requisiten, digitale Inhalte, usw.) in den Besitz von HERRSANDERFILMT,
so steht ihm hieran ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu.

 

13. Kommunikation
Die Parteien beabsichtigen, ihre Kommunikation möglichst umfassend zu dokumentieren: Über Gespräche/ Beratungen soll HERRSANDERFILMT zeitnah Protokolle mit kurzen Zusammenfassungen anfertigen, die er dem Auftraggeber per Mail zusendet. Diese Protokolle kann HERRSANDERFILMT in Form von Stichpunkten, eingescannten Notizen oder Video-/ Audio- Aufnahmen verfassen. Der Auftraggeber kommuniziert Entscheidungen nach Möglichkeit ebenfalls per Mail. (Fern-) mündlich erklärte Entscheidungen des Auftraggebers soll HERRSANDERFILMT per Mail bestätigen. Um eine zügige Arbeit von HERRSANDERFILMT zu gewährleisten, beabsichtigt der Auftraggeber, täglich (nur an Werktagen) seine Mails abzurufen und innerhalb von 24 Stunden jedenfalls mit einer selbst gesetzten Frist, in der er die aufgeworfenen Fragen bearbeitet haben will, zu beantworten. Der Auftraggeber beabsichtigt weiter, von HERRSANDERFILMT per Mail angeforderte Lese- und/ oder Empfangsbestätigungen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Auf die Ziffern 14 und 16 wird hingewiesen.

 

14. Leistungsverweigerungsrecht von HERRSANDERFILMT
HERRSANDERFILMT ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortsetzung seiner Tätigkeiten zu verweigern, wenn er gemäß Ziffer 6 eine Vorschuss- oder eine Abschlagszahlung verlangt hat, nach Teilabnahme eine Teilrechnung gestellt hat, oder eine Antwort oder eine Lese-/ Empfangsbestätigung des Auftraggebers gemäß Ziffer 13 aussteht bis die jeweilige Leistung des Auftraggebers voll erbracht ist.

 

15. Verschwiegenheit
15.1 HERRSANDERFILMT verpflichtet sich, Informationen über den Auftraggeber, mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, eine etwaig eingesetzte Agentur und deren Auftraggeber, über Geschäftstätigkeiten, Unternehmensstrategie, entsprechende Informationen über die mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, insbesondere den Inhalt dieser und anderer Produktion(en), technische Umsetzung sowie deren etwaig bestehende Marketingstrategie, die persönlichen Verhältnisse der Mitwirkenden des Auftraggebers, alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, strengste Geheimhaltung zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist. Die Geheimhaltung ist sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Auftraggebers, Teammitgliedern und Darstellern zu wahren.

 

15.2 Die Geheimhaltungspflicht beginnt spätestens mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und gilt auch nach seiner Beendigung zeitlich unbefristet fort und endet nicht mit der Beendigung dieses Vertrages bzw. der diesen Vertrag betreffenden Produktion sondern gilt auch für vertrauliche Informationen, die HERRSANDERFILMT bei der Besprechung von. Folgeaufträgen erfährt, auch wenn hierüber kein weiterer Vertrag geschlossen wird. HERRSANDERFILMT wird diese Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitern und durch ihn beauftragten Personen auferlegen.
 

15.3 Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung sind lediglich die Informationen, die nachweislich im Zeitpunkt der Offenbarung entweder
- ohne Zutun von HERRSANDERFILMT allgemein bekannt geworden sind,
- bereits vor Offenlegung durch den Auftraggeber oder eines Dritten im Besitz von HERRSANDERFILMT waren,
- HERRSANDERFILMT von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden,
- unabhängig von der Offenlegung und vor dieser durch HERRSANDERFILMT erstellt wurden, oder
- weitergegeben werden müssen, um Rechtsvorschriften oder bestandskräftige behördliche Vorgänge einzuhalten.

 

15.4 Der Auftraggeber ist bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht von HERRSANDERFILMT bereits nach nur einer Zuwiderhandlung berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Die Parteien bedingen hierzu einvernehmlich § 281 Abs.3 BGB ab, wonach der Auftraggeber nach einer Zuwiderhandlung HERRSANDERFILMT erst nur abmahnen dürfte.
 

16. Haftung und Vertragsstrafen des Auftraggebers
16.1 Der Auftraggeber ist HERRSANDERFILMT nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er vertragliche Pflichten verletzt. Dies gilt insbesondere für
(1) die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von HERRSANDERFILMT vor vollständiger Bezahlung der Vergütung (vgl. Ziffer 6) oder trotz nicht vereinbarter Einräumung eines Verwertungsrechts,
(2) die Behauptung unwahrer Tatsachen zum Zweck der Reduzierung oder des Bestreitens der nach diesem Vertrag vereinbarten Vergütung von HERRSANDERFILMT. Dieses Verbot gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wie z.B. Rechtsanwälte des Auftraggebers.

 

16.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich für jede Verletzung des in Ziffer 16.1 (1) genannten Verbots zu einer Vertragsstrafe von jeweils 20% der für das Werk berechneten Nettovergütung und bei Verletzung des in Ziffer 16.1

(2) genannten Verbots zu einer Vertragsstrafe von 50% der mit der unwahren Behauptung bezweckten Reduzierung oder bestrittenen Vergütung von HERRSANDERFILMT für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Vertragsstrafen gelten unbeschadet des Anspruchs von HERRSANDERFILMT auf Erfüllung oder Schadensersatz.
 

16.3 Eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt dabei vor, wenn sich aus der dokumentierten Kommunikation oder durch andere Beweismittel etwas anderes ergibt. Ansonsten liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung spätestens dann vor, wenn in einem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt wird, dass die Behauptung des Auftraggebers oder seiner Vertreter/Erfüllungsgehilfen (wie z.B. Rechtsanwälte) nicht wahr ist. HERRSANDERFILMT behält sich ausdrücklich vor, Strafanzeige zu stellen.
 

16.4 Unbeschadet der aufschiebenden Bedingtheit der Übertragung der Rechte nach Ziffer 5.1, hat sich der Auftraggeber bei allen seinen Verwertungsmaßnahmen als rechtlich verantwortlich zu bezeichnen. Soweit Dritte dennoch Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten nicht gegen den Auftraggeber, sondern gegen Produzent geltend machen, oder Dritte bei eigenen Verwertungen des Produzenten gemäß Ziffer 5.2 Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten gegen den Produzenten geltend machen, stellt der Auftraggeber Produzent insoweit frei. Dies bedeutet insbesondere, dass der Auftraggeber in einem solchen Falle Produzent Vorschuss auf die entstehenden Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung leistet, einschließlich auch eigener Auslagen und einer entsprechenden angemessenen Vergütung für den eigenen Arbeitsaufwand, den Produzent in der konkreten Situation für erforderlich halten darf.
 

17. Versicherungen
Wenn der Auftraggeber den Abschluss einer oder mehrerer bestimmter Versicherungen, wie insbesondere Wetterrisiko, Verlust des Filmmaterials usw. verlangt, so hat er die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

 

18. Schlussbestimmungen
18.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

 

18.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
 

18.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
 

18.4. Soweit zulässig wird für Klagen gegen HERRSANDERFILMT als Gerichtsstand der Geschäftssitz von HERRSANDERFILMT vereinbart.

Justiz-Skala
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